MEDUZA EXPRESS HANDWERK
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Grundlagen unserer Zusammenarbeit.
Stand: 11. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von MEDUZA Express Handwerk, einem Angebot der MEDUZA GmbH, Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Sie richten sich an Verbraucher und Unternehmer.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für Bauverträge und Verbraucherbauverträge, bleiben unberührt. Die VOB/B wird durch diese AGB nicht zum Vertragsbestandteil.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website und die Übermittlung einer Anfrage über ein Formular, per E-Mail oder telefonisch führen noch nicht zu einem Auftrag. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang Ihrer Anfrage.
Nach Prüfung Ihres Vorhabens erstellen wir ein Angebot oder klären zunächst offene Fragen. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über Leistung und Vergütung zustande, insbesondere durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb einer darin genannten Bindungsfrist. Gesetzliche Formvorgaben bleiben unberührt.
3. Leistungen und zusätzliche Arbeiten
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das vereinbarte Angebot und die weiteren Vertragsabreden. Materiallieferung, Anfahrt, Schutzmaßnahmen, Demontage und Entsorgung werden im vereinbarten Leistungsumfang berücksichtigt.
Zusätzliche oder geänderte Arbeiten und deren Auswirkungen auf Kosten und Termine stimmen wir vor der Ausführung mit Ihnen ab. Gesetzliche Rechte zur Änderung oder Anordnung von Leistungen bleiben unberührt.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise und die im Vertrag festgelegte Abrechnungsgrundlage. Preise für Verbraucher werden einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Bei Angeboten an Unternehmer wird kenntlich gemacht, ob Beträge netto oder brutto ausgewiesen sind.
Vergütungen für Besichtigungen, Kostenvoranschläge oder gesonderte Anfahrten werden nur berechnet, wenn hierfür eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei Werkleistungen wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme fällig. Abschlagszahlungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen oder einer wirksamen Vereinbarung verlangt werden. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere bei Mängeln, bleiben bestehen.
5. Termine und Einsatzgebiet
Ausführungstermine werden im Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag vereinbart. Die Bezeichnung „Express“ begründet für sich allein weder einen Notdienst noch eine bestimmte Reaktions- oder Ausführungsfrist.
Unsere PLZ-Prüfung informiert über das regionale Einsatzgebiet. Ein positives Ergebnis ist noch keine verbindliche Zusage für einen Auftrag oder Termin. Diese erfolgt im Rahmen der individuellen Abstimmung.
Wenn Umstände bekannt werden, die den vereinbarten Ablauf beeinträchtigen, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt.
6. Zugang, Angaben und bereitgestelltes Material
Bitte stellen Sie die für den Auftrag erforderlichen Angaben zur Verfügung und ermöglichen Sie den vereinbarten Zugang zum Arbeitsbereich. Bekannte Besonderheiten, Schäden, Leitungen oder sonstige Risiken sollten uns vor Beginn mitgeteilt werden.
Bei Hausverwaltungen und anderen Vertretern ist anzugeben, in wessen Namen und auf wessen Rechnung beauftragt wird. Die für die Beauftragung erforderliche Vertretungsbefugnis muss bestehen.
Von Ihnen bereitgestelltes Material sowie vorbereitende Arbeiten werden vorab abgestimmt. Erkennen wir Bedenken gegen Material oder Ausführungsvorgaben, weisen wir darauf hin und klären mit Ihnen das weitere Vorgehen. Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten werden dadurch nicht eingeschränkt.
7. Fertigstellung und Abnahme
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, prüfen wir die fertiggestellten Arbeiten mit Ihnen anhand des vereinbarten Leistungsumfangs. Offene Punkte können in einem Protokoll festgehalten werden.
Für die Abnahme und ihre Rechtsfolgen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB sehen keine verkürzten Abnahmefristen oder zusätzlichen Abnahmefiktionen vor.
8. Mängelrechte und Haftung
Bei Mängeln stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu. Bitte teilen Sie uns festgestellte Mängel mit, damit wir diese prüfen und die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen können. Für Verbraucher wird keine zusätzliche Untersuchungs- oder Rügepflicht vereinbart.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und Haftungsregelungen. Diese AGB enthalten keine Beschränkung der gesetzlichen Haftung von MEDUZA.
9. Terminänderung und Vertragsbeendigung
Wenn Sie einen Termin ändern möchten, kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig. Eine Terminverschiebung wird gemeinsam abgestimmt; eine Änderung des Termins beendet den Vertrag nicht automatisch.
Für Kündigung, Rücktritt und deren Folgen gelten die gesetzlichen Vorschriften und wirksame individuelle Vereinbarungen. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht festgelegt. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dieses besteht, richtet sich nach der Art und den Umständen des jeweiligen Vertrags.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhalten Sie die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Dieser Abschnitt ersetzt diese Unterlagen nicht.
Ein Arbeitsbeginn vor Ablauf einer Widerrufsfrist und ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die bloße Annahme dieser AGB ist weder eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn noch eine Bestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts.
11. Empfehlungsprogramm
Für das Empfehlungsprogramm gelten ergänzend die gesonderten Teilnahmebedingungen. Danach erhält der berechtigte Bestandskunde 100 € Geldprämie und der private Neukunde 50 € Rabatt auf einen berechtigten ersten Auftrag ab 1.000 € einschließlich Umsatzsteuer vor Rabatt.
Die weiteren Voraussetzungen, insbesondere die rechtzeitige Zuordnung der Empfehlung und die Voraussetzungen der Prämienauszahlung, ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen ansehen →12. Datenschutz und Kontakt
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bei Fragen zu Ihrem Auftrag erreichen Sie uns unter info@meduzagruppe.de oder telefonisch unter +49 30 58 58 159 30.
Vertragspartner: MEDUZA GmbH, Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld. Weitere Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.
13. Gesetzliche Regelungen
Soweit diese AGB oder individuelle Vereinbarungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.